Der richtige Zeitpunkt und Weg
Frag dann, wenn der Kunde das Produkt oder die Leistung erlebt hat, also nach der Lieferung oder nach dem Termin, nicht direkt beim Kauf. Am einfachsten erreichst du Kunden mit dem QR-Code auf Lieferschein, Rechnung, Verpackung oder Tischaufsteller; du lädst ihn auf der Seite „Veröffentlichung“ herunter. Vorsicht bei E-Mails: Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine Zufriedenheitsumfrage per E-Mail als Werbung eingestuft. Ohne Einwilligung kann so eine E-Mail unzulässig sein; lass dir im Zweifel bestätigen, was für deine Kunden gilt.

