Bewerbungen von Minderjährigen
Viele Bewerber sind noch nicht volljährig. Für sie gelten besondere Regeln, etwa beim Jugendarbeitsschutz, und den Ausbildungsvertrag unterschreiben die Eltern mit. Die Vorlage fragt trotzdem nicht nach dem Geburtsdatum: Fragen nach dem Alter sind bei Bewerbungen heikel, und für den ersten Anruf brauchst du es nicht. Ob jemand minderjährig ist, klärt sich im Gespräch, und den genauen Geburtstag brauchst du erst für den Ausbildungsvertrag. Wie du mit Bewerbungen und Einwilligungen von Minderjährigen umgehst, klärst du am besten mit deinem Datenschutzbeauftragten oder der Ausbildungsberatung deiner Kammer.

