Nur zulässige Fragen stellen
Erlaubt sind in der Regel Fragen, die für das Mietverhältnis wichtig sind, etwa zu Einkommen, Beruf, Zahl der einziehenden Personen und Haustieren. Fragen zu Religion, Herkunft, Gesundheit, Schwangerschaft, Familienplanung oder Parteizugehörigkeit gehören nicht in eine Selbstauskunft, und Benachteiligungen etwa wegen der Herkunft sind auch bei der Wohnungsvergabe verboten. Ergänzt du eigene Fragen, prüfe jede einzeln: Brauchst du die Antwort wirklich für die Entscheidung über den Mietvertrag? Auch das Freitextfeld „Ein paar Worte über dich“ kann Angaben anziehen, die du nicht wissen solltest; ein Hinweis wie „Bitte keine Angaben zu Gesundheit oder Religion“ hilft.

